Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen unserem Unternehmen und unseren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“ genannt).
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Angebote und Vertragsabschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Arbeiten zustande.
(3) Angebotsunterlagen, Zeichnungen und Berechnungen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne Zustimmung nicht weitergegeben werden.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.
(3) Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
(4) Abschlagszahlungen können entsprechend dem Baufortschritt verlangt werden.
(5) Schlussrechnung nach Fertigstellung.
§4 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.
(3) Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
§5 Kostenschätzungen und Kostenvoranschläge
(1) Kostenschätzungen sind unverbindliche Orientierungswerte.
(2) Kostenvoranschläge basieren auf den zum Zeitpunkt der Erstellung erkennbaren Gegebenheiten.
(3) Bei unvorhersehbaren Mehrkosten, insbesondere bei Arbeiten im Bestand, behalten wir uns eine Anpassung vor. Der Kunde wird hierüber rechtzeitig informiert.
§6 Ausführung und Termine
(1) Ausführungsfristen beginnen erst nach vollständiger Klärung aller technischen Details sowie nach Vorliegen aller erforderlichen Genehmigungen.
(2) Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Witterung kann zu Verzögerungen
führen. Verzögerungen aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. Witterung, Materialengpässe, höhere Gewalt), verlängern die Ausführungszeit entsprechend.
(3) Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Terminverzögerung besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
§7 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat sicherzustellen, dass:
die Baustelle zugänglich ist
notwendige Anschlüsse (Strom, Wasser) vorhanden sind
Vorleistungen anderer Gewerke rechtzeitig erbracht wurden
Verzögerungen oder Mehraufwand durch fehlende Mitwirkung werden gesondert berechnet.
§8 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet.
(2) Erfolgt keine Abnahme innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellungsanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.
(3) Die Nutzung der Leistung gilt ebenfalls als Abnahme.
§9 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Bei Mängeln hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung.
(3) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
§10 Haftung
(1) Wir haften nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Für Schäden durch verdeckte Mängel im Bestand oder unvorhersehbare bauliche Gegebenheiten wird keine Haftung übernommen, sofern diese nicht durch uns verursacht wurden.
§11 Widerruf
Widerrufsrecht besteht bei Verbraucherverträgen. Belehrung erfolgt separat.
§12 Kündigung
Kündigung jederzeit möglich (§648 BGB). Vergütung bereits erbrachter Leistungen bleibt bestehen
§13 VOB/B Hinweis
Die VOB/B ist ein spezielles Regelwerk für Bauverträge. Sie regelt u.a. Abrechnung, Ausführung
und Mängelansprüche detaillierter als das BGB. Die VOB/B gilt nur, wenn sie ausdrücklich
vereinbart und dem Auftraggeber zur Kenntnis gegeben wurde.
§14 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
§15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz unseres Unternehmens.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
